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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 L 77/19   

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https://dejure.org/2021,15437
OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 L 77/19 (https://dejure.org/2021,15437)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.05.2021 - 2 L 77/19 (https://dejure.org/2021,15437)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 2 L 77/19 (https://dejure.org/2021,15437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Voraussetzungen der Anerkennung als Naturschutzvereinigung gemäß § 3 UmwRG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwRG § 3 Abs. 1 S. 3 Hs. 2
    Anerkennung als Naturschutzvereinigung gemäß § 3 UmwRG; Ausrichtung eines wesentlichen Teils des satzungsmäßigen Aufgabenbereichs der Vereinigung auf die Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

  • rechtsportal.de

    UmwRG § 3 Abs. 1 S. 3 Hs. 2
    Anerkennung als Naturschutzvereinigung gemäß § 3 UmwRG; Ausrichtung eines wesentlichen Teils des satzungsmäßigen Aufgabenbereichs der Vereinigung auf die Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 L 77/19
    Mit den in § 3 UmwRG geregelten (strengen) Voraussetzungen der Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung soll gewährleistet werden, dass die Mitwirkungs- und Klagerechte des § 2 UmwRG sowie der §§ 63 f. BNatSchG einem ausgewählten Kreis von Verbänden vorbehalten bleibt, von denen erwartet werden kann, dass sie diese Rechte sachgerecht wahrnehmen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 - juris Rn. 27; Kleve, in: Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, Stand: 1. Juli 2020, § 63 BNatSchG Rn. 10).
  • VG Halle, 18.06.2019 - 8 A 327/18

    Umweltrecht; Anerkennung als Naturschutzvereinigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 L 77/19
    Mit Urteil vom 18. Juni 2019 - 8 A 327/18 HAL - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Ablehnung der Anerkennung des Klägers als Naturschutzvereinigung sei rechtmäßig, denn er fördere nicht im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
  • VG Hamburg, 29.11.2018 - 7 K 1365/18
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 L 77/19
    Insbesondere die Anerkennung als Naturschutzvereinigung setzt dabei voraus, dass die Vereinigung keine anderen (egoistischen) Ziele (in nennenswertem Umfang) verfolgt, die möglicherweise mit dem Natur- und Landschaftsschutz in Konflikt geraten können (vgl. VG Köln, Urteil vom 3. März 2009 - 14 K 2301/07 - juris Rn. 19 m.w.N. ; VG Hamburg, Urteil vom 29. November 2018 - 7 K 1365/18 - juris Rn. 48 m.w.N.).
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